Unterhaltsreinigung in Böblingen, Stuttgart und Umgebung
Treppenhäuser, Büros und Praxen regelmäßig und zu festen Terminen. 40 Euro pro Stunde und Arbeitskraft inklusive Mehrwertsteuer, abgerechnet als feste Monatspauschale.
Was Unterhaltsreinigung bedeutet
Unterhaltsreinigung ist die wiederkehrende Reinigung eines Objekts in festen Abständen. Nicht einmalig und tief wie eine Grundreinigung, sondern regelmäßig und gleichbleibend, damit der Zustand gar nicht erst kippt. Ein Treppenhaus, das jede Woche gemacht wird, braucht nie eine Sanierung der Fugen. Ein Büro, das zweimal pro Woche gereinigt wird, sieht am Freitag so aus wie am Montag.
Drei Dinge sind uns dabei wichtig, weil sie in der Praxis über die Zusammenarbeit entscheiden. Erstens feste Termine: Sie wissen, an welchem Wochentag wir kommen, und die Bewohner wissen es auch. Zweitens feste Ansprechpartner: Sie rufen nicht bei einer Zentrale an, sondern bei uns, und bekommen eine Antwort. Drittens ein schriftlich festgehaltener Leistungsumfang, damit im Zweifel niemand raten muss, was vereinbart war.
Unsere Auftraggeber sind überwiegend Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Vermieter mit Mehrfamilienhäusern, dazu kleine Büros und Praxen im Landkreis Böblingen und in Stuttgart. Große Industrieflächen und Unterhaltsreinigung im Schichtbetrieb machen wir nicht, dafür fehlt uns der Apparat. Objekte in der Größenordnung eines Mehrfamilienhauses oder einer Praxis sind genau unser Bereich.
Treppenhausreinigung
Das Treppenhaus ist der Bereich, über den sich in Mehrfamilienhäusern am häufigsten Streit entzündet. Wo ein Putzplan hängt, hält sich selten jeder daran, und die Hausverwaltung sitzt zwischen den Parteien. Eine feste Reinigung nimmt das Thema aus der Eigentümerversammlung heraus und macht es zu einer Position in der Nebenkostenabrechnung.
Wir reinigen Treppenhäuser in Wohn- und Geschäftshäusern zu festen Terminen. Das gehört zum Umfang:
- Treppen und Treppenstufen
- Podeste und Zwischenpodeste
- Handläufe und Geländer
- Hauseingang und Eingangsbereich
- Briefkastenanlage
- Aufzugkabine
- Kellergänge
- Fenster im Treppenhaus
Aufzugkabinen machen wir inklusive Spiegel und Bedienfeld. Kellergänge laufen oft in einem größeren Abstand als das Treppenhaus selbst, etwa monatlich, das legen wir gemeinsam fest. Fenster im Treppenhaus reinigen wir von innen im vereinbarten Turnus, von außen je nach Erreichbarkeit.
Büro- und Praxisreinigung
Büros, Kanzleien und Praxen haben eine Gemeinsamkeit: Kunden und Patienten sehen die Räume, bevor sie mit Ihnen sprechen. Gleichzeitig soll die Reinigung den Betrieb nicht stören. Deshalb kommen wir auf Wunsch außerhalb der Geschäftszeiten, früh am Morgen oder abends nach Feierabend, ohne dass dafür ein Zuschlag anfällt.
- Arbeitsplätze und Schreibtischflächen
- Böden in allen Räumen
- Sanitärbereiche
- Teeküche
- Müllentsorgung
- Glasflächen und Trennwände
- Auf Wunsch außerhalb der Geschäftszeiten
Arbeitsplätze reinigen wir so, wie Sie es festlegen. Manche Auftraggeber wollen, dass Schreibtische nicht angefasst werden, andere wollen freie Flächen abgewischt haben. Beides ist in Ordnung, es muss nur vorher geklärt sein. In Praxen halten wir uns an Ihre Vorgaben zu Bereichen, die wir nicht betreten dürfen.
Intervalle: wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich oder nach Absprache
Der Turnus bestimmt, wie viel Arbeit pro Einsatz anfällt, und damit auch die Monatspauschale. Je seltener wir kommen, desto mehr hat sich pro Termin angesammelt.
Wöchentlich
Der übliche Turnus für Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern und für Büros mit täglichem Publikumsverkehr. Bei stark genutzten Häusern auch zweimal pro Woche.
Zweiwöchentlich
Passt für kleinere Wohneinheiten und für Büros mit wenigen Arbeitsplätzen. Der Aufwand pro Einsatz liegt etwas höher als beim wöchentlichen Turnus.
Monatlich
Für Objekte mit geringer Nutzung, etwa Nebentreppenhäuser, Kellergänge oder Räume, die nur zeitweise belegt sind.
Nach Absprache
Zum Beispiel saisonal unterschiedlich, in den Wintermonaten häufiger, oder kombiniert aus wöchentlicher Grundrunde und monatlichen Zusatzarbeiten.
Monatspauschale mit Rechenbeispiel
Wir rechnen die Unterhaltsreinigung als feste Monatspauschale ab. Damit haben Sie jeden Monat denselben Betrag, den Sie in die Nebenkosten oder in Ihre Bürokosten einplanen können. Die Pauschale entsteht nicht aus einem Schätzwert, sondern aus dem tatsächlichen Aufwand: Stundensatz mal Stunden pro Einsatz mal Einsätze pro Monat.
Beispiel: Treppenhaus, ein Einsatz pro Woche mit 3 Stunden
- 3 Stunden mal 40 Euro sind 120 Euro pro Einsatz.
- Ein Monat hat im Durchschnitt 4,33 Wochen, also 4,33 Einsätze.
- 120 Euro mal 4,33 sind 519,60 Euro.
Ergebnis: rund 520 Euro Monatspauschale.
40 Euro pro Stunde
Pro Stunde und Arbeitskraft, inklusive Mehrwertsteuer. Reinigungsmittel und Geräte sind in der Monatspauschale enthalten.
Mindestens 3 Stunden je Einsatz
Die Mindestabnahme liegt bei 3 Stunden pro Einsatz. Kürzere Einsätze rechnen sich wegen der Anfahrt für niemanden.
Kein Festpreis, sondern Abrechnung nach Aufwand
Auch die Monatspauschale ist kein Festpreis im Sinne der Entrümpelung. Sie ist die Umrechnung des tatsächlichen Aufwands auf einen gleichbleibenden Monatsbetrag. Der verbindliche Festpreis gilt bei uns weiterhin nur für die Entrümpelung.
Vorab bekommen Sie kostenlos einen Kostenvoranschlag mit Stundensatz und geschätzter Stundenzahl pro Einsatz. Stellt sich bei den ersten Einsätzen heraus, dass ein Objekt mehr Zeit braucht als geschätzt, sprechen wir mit Ihnen darüber, bevor sich etwas an der Pauschale ändert. Ohne Ihre Zustimmung entstehen keine Mehrkosten.
Für wen wir regelmäßig reinigen
Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften
Feste Termine, nachvollziehbare Abrechnung und ein Ansprechpartner, der ans Telefon geht. Auf Wunsch betreuen wir mehrere Objekte im selben Turnus.
Vermieter, kleine Büros und Praxen
Vermieter mit einem oder wenigen Häusern, Kanzleien, Arztpraxen und Bürogemeinschaften. Auf Wunsch außerhalb der Geschäftszeiten, ohne Zuschlag.
Wenn in einem betreuten Objekt eine Wohnung frei wird, übernehmen wir auf Wunsch auch die Übergabereinigung und bei Bedarf die Wohnungsräumung davor. Sie müssen dafür niemanden neu suchen.
Häufige Fragen zur Unterhaltsreinigung
Was kostet die Unterhaltsreinigung?
40 Euro pro Stunde und Arbeitskraft inklusive Mehrwertsteuer, Mindestabnahme 3 Stunden pro Einsatz. Abgerechnet wird als feste Monatspauschale, die sich aus Einsatzdauer und Intervall ergibt. Ein Treppenhaus mit einem Einsatz pro Woche und 3 Stunden liegt bei rund 520 Euro im Monat.
Wie lange läuft der Vertrag und wie kann ich kündigen?
Die Laufzeit legen wir gemeinsam fest, bevor es losgeht. Wir arbeiten ohne lange Bindung und ohne automatische Verlängerung über Jahre. Was für Ihr Objekt gilt, steht vor dem ersten Einsatz schriftlich in der Vereinbarung, inklusive Kündigungsfrist. Wenn die Zusammenarbeit nicht passt, soll niemand festhängen.
Wer kommt, wenn die zuständige Reinigungskraft krank ist oder Urlaub hat?
Dann kommt jemand anderes aus dem Team. Der Turnus bleibt bestehen, ein Einsatz fällt nicht aus. Das Leistungsverzeichnis für Ihr Objekt ist schriftlich hinterlegt, damit eine Vertretung genau weiß, was zu tun ist.
Wer stellt Reinigungsmittel und Geräte?
Wir bringen Mittel und Geräte mit. Bei der Unterhaltsreinigung ist das in der Monatspauschale enthalten, eine gesonderte Materialpauschale wie bei der Übergabe- und Grundreinigung fällt nicht an. Wasser und Strom vor Ort brauchen wir, ebenso einen Zugang zum Objekt.
In welchen Abständen kommen Sie?
Wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich oder nach Absprache. Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern laufen meist wöchentlich, kleine Bürogemeinschaften oft zweimal pro Woche, ruhige Objekte manchmal nur monatlich. Wir richten den Turnus nach der tatsächlichen Nutzung aus.
Gibt es Zuschläge für Einsätze am Abend oder am Wochenende?
Nein. Der Satz von 40 Euro pro Stunde und Arbeitskraft gilt auch dann, wenn wir außerhalb der Geschäftszeiten kommen. Bei Büros und Praxen ist das oft die praktischste Lösung.
Was passiert, wenn ein Einsatz einmal länger dauert?
Der vereinbarte Umfang und die vereinbarte Stundenzahl sind die Grundlage der Pauschale. Wenn außerplanmäßig mehr anfällt, etwa nach einem Umzug im Haus oder einer Baumaßnahme, melden wir uns vorher bei Ihnen. Ohne Ihre Zustimmung entstehen keine Mehrkosten.
Übernehmen Sie auch Sonderaufgaben wie Streudienst oder Mülltonnen?
Das Stellen und Zurückräumen der Mülltonnen nehmen wir gern mit in den Turnus auf, sprechen Sie uns darauf an. Reinigung ist unser Bereich, für alles darüber hinaus sagen wir Ihnen ehrlich, ob wir es abdecken können.
Weitere Reinigungsleistungen
Unterhaltsreinigung jetzt anfragen
Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht und in welchem Abstand wir kommen sollen. Sie bekommen kostenlos einen Kostenvoranschlag mit der passenden Monatspauschale.