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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Für alle Dienstleistungen von ImmoClean & Clear

    1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen ImmoClean & Clear, vertreten durch Daniel Christian Altenhof und Kemal David Gülcü (nachfolgend „Auftragnehmer" genannt), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde" genannt).

    Gegenstand der Leistungen sind insbesondere:

    • Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen
    • Wohnungsräumungen und Kellerentrümpelungen
    • Objektreinigungen und Grundreinigungen
    • Transport- und Entsorgungsdienstleistungen
    • Renovierungs- und Kleinreparaturarbeiten
    • Umzugshilfe und Möbeltransporte
    • Rückbau, Entkernung und Demontagearbeiten
    • Sonstige immobiliennahe Dienstleistungen

    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

    2. Vertragsschluss und Angebote

    2.1 Angebotserstellung

    Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.

    2.2 Besichtigung

    Bei komplexen Aufträgen (z.B. Haushaltsauflösungen) empfiehlt sich eine Vor-Ort-Besichtigung zur präzisen Aufwandsabschätzung. Erfolgt keine Besichtigung und wurden vom Kunden unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht, behält sich der Auftragnehmer eine nachträgliche Anpassung der Vergütung vor.

    2.3 Auftragsbestätigung

    Der Kunde erhält nach Beauftragung eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung mit allen wesentlichen Vertragsbestandteilen (Leistungsumfang, Termin, Vergütung, Zahlungsbedingungen).

    3. Leistungsumfang und Leistungserbringung

    3.1 Leistungsbeschreibung

    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien und können eine Anpassung der Vergütung nach sich ziehen.

    3.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

    Der Kunde ist verpflichtet:

    • alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen
    • den Zugang zum Leistungsort sicherzustellen (Schlüssel, Parkplatz, etc.)
    • auf besondere Gefahren oder Risiken hinzuweisen (z.B. Asbest, Schimmel, Schädlingsbefall)
    • wertvolle oder persönliche Gegenstände vor Leistungsbeginn zu sichern oder zu kennzeichnen
    • die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen (z.B. Parkgenehmigungen, Containergenehmigungen)

    3.3 Termine und Verzögerungen

    Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Bei unvorhersehbaren Ereignissen (höhere Gewalt, Krankheit, Wetterverhältnisse, etc.) oder bei Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, können Termine verschoben werden. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

    3.4 Leistungserbringung durch Dritte

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen (z.B. Entsorgung, Sonderreinigungen). Der Auftragnehmer haftet für die Leistungen der Subunternehmer wie für eigene Leistungen.

    4. Preise und Zahlungsbedingungen

    4.1 Preise

    Alle angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Preiskalkulation basiert auf den vom Kunden gemachten Angaben bzw. den Feststellungen bei einer Vor-Ort-Besichtigung.

    4.2 Nachkalkulation bei Mehraufwand

    Sollte sich bei der Leistungserbringung herausstellen, dass der tatsächliche Aufwand erheblich von der ursprünglichen Kalkulation abweicht (z.B. größere Mengen, erschwerter Zugang, nicht gemeldete Risiken), behält sich der Auftragnehmer eine Nachkalkulation vor. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert und kann entscheiden, ob die Arbeiten fortgeführt werden sollen.

    4.3 Zahlungsbedingungen

    Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach vollständiger Leistungserbringung fällig. Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung von bis zu 30% vereinbart werden. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Überweisung oder Bar bei Abnahme.

    4.4 Zahlungsverzug

    Bei Zahlungsverzug wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR für die erste Mahnung und 10,00 EUR für jede weitere Mahnung erhoben. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

    4.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

    Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

    5. Entsorgung und Verwertung

    5.1 Ordnungsgemäße Entsorgung

    Der Auftragnehmer entsorgt alle anfallenden Materialien und Gegenstände ordnungsgemäß und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften. Verwertbare Gegenstände werden nach Möglichkeit recycelt oder einer Wiederverwendung zugeführt.

    5.2 Gefahrstoffe

    Die Entsorgung von Gefahrstoffen (Asbest, Chemikalien, Altöl, etc.) ist nicht Bestandteil der regulären Leistung und wird nach separater Vereinbarung und zu gesonderten Konditionen durchgeführt. Der Kunde ist verpflichtet, auf bekannte Gefahrstoffe hinzuweisen.

    5.3 Verwertung und Erlös

    Sollten bei der Entrümpelung verwertbare Gegenstände anfallen, können diese vom Auftragnehmer verwertet werden. Ein eventueller Erlös wird auf die Gesamtvergütung angerechnet, sofern nicht anders vereinbart.

    5.4 Entsorgungsnachweise

    Auf Wunsch stellt der Auftragnehmer Entsorgungsnachweise zur Verfügung.

    6. Haftung

    6.1 Haftungsumfang

    Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

    6.2 Haftungsbeschränkung

    Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf maximal [Betrag einfügen, z.B. 10.000 EUR] je Schadensfall begrenzt, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

    6.3 Ausschluss der Haftung

    Die Haftung ist ausgeschlossen für:

    • Schäden an nicht ordnungsgemäß gesicherten oder gekennzeichneten Wertgegenständen
    • versteckte Mängel oder Schäden, die bei Leistungsbeginn bereits vorhanden waren
    • Schäden durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse
    • Folgeschäden, die durch unzureichende oder fehlerhafte Angaben des Kunden entstanden sind

    6.4 Versicherung

    Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch werden die Versicherungsdetails mitgeteilt.

    6.5 Schadensanzeige

    Erkennbare Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen.

    7. Gewährleistung und Mängelansprüche

    7.1 Mängelanzeige

    Eventuelle Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Spätere Mängelrügen können nicht mehr berücksichtigt werden.

    7.2 Nachbesserung

    Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Der Kunde hat dem Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist die Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Erst nach erfolgloser Nachbesserung kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

    7.3 Verjährung

    Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind.

    8. Rücktritt und Kündigung

    8.1 Rücktritt durch den Kunden

    Der Kunde kann bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin werden 50% der vereinbarten Vergütung fällig. Bei Rücktritt weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen werden 100% der vereinbarten Vergütung fällig.

    8.2 Rücktritt durch den Auftragnehmer

    Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:

    • der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt
    • die Leistung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich wird
    • der Kunde in Zahlungsverzug gerät
    • Gefahren oder Risiken bestehen, die bei Vertragsschluss nicht bekannt waren

    8.3 Widerrufsrecht für Verbraucher

    Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. Beginnt die Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, ist der Kunde verpflichtet, für die bis dahin erbrachten Leistungen eine angemessene Vergütung zu zahlen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung. Die detaillierte Widerrufsbelehrung finden Sie unterwww.immocleanandclear.de/widerruf.

    9. Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unterwww.immocleanandclear.de/datenschutz.

    10. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Leistungserbringung erlangten Kenntnisse und Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für persönliche oder geschäftliche Informationen des Kunden. Ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene Auskünfte gegenüber Behörden.

    11. Abtretung und Übertragung von Rechten

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen.

    12. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    13.1 Anwendbares Recht

    Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    13.2 Gerichtsstand

    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.

    14. Streitbeilegung

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:https://ec.europa.eu/consumers/odr

    Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    15. Schlussbestimmungen

    15.1 Schriftform

    Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller sonstigen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform wird durch Text-Form (z.B. E-Mail) ersetzt, soweit nicht gesetzlich die Schriftform zwingend vorgeschrieben ist.

    15.2 Änderungen der AGB

    Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestandskunden werden über Änderungen rechtzeitig informiert.

    Stand dieser AGB: 26. Februar 2026

    ImmoClean & Clear
    Inhaber: Daniel Christian Altenhof & Kemal David Gülcü
    Olgastraße 8
    71032 Böblingen
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